eSchKG – die elektronische Datenübertragung zwischen Betreibungsämtern und Dritten – ist endlich einsatzbereit. Nach einem intensiven Entwicklungsprozess deckt der Standard 2.0 das gesamte Betreibungsverfahren inklusive Betreibungsauszug ab. Während die meisten Betreibungsämter für das elektronische Verfahren bereit stehen, fehlt es noch an Firmen, die eSchKG 2.0 nutzen. Primär stellt sich für ein Unternehmen (oder auch öffentliche Institution wie Gemeindeamt, Spital, usw.) die Frage, ob es eSchKG braucht.
Welche Vorteile bringt eSchKG 2.0?
eSchKG ermöglicht den elektronischen Datenaustausch zwischen Gläubiger und Betreibungsamt, das heisst der gesamte Betreibungsprozess (Einleitungs- und Fortsetzungsverfahren) wird elektronisch abgewickelt.
Die Vorteile von eSchKG liegen auf der Hand: Die elektronische Abwicklung spart Zeit, Papier und Portokosten. Die manuelle Erfassung der Daten entfällt. Die automatisierte Kommunikation erleichtert den Prozess für alle Beteiligten massgeblich.
Meldungsaustausch ermöglicht Automatisierung
Ein besonderes Plus von eSchKG 2.0 ist der Meldungsaustausch. Auf jede Eingabe erfolgt eine Meldung mit „Resultat der Eingangsprüfung“ sowie eine Meldung mit entsprechendem Dokument, z.B. Zahlungsbefehl oder Pfändungsabschrift oder Konkursandrohung. Die Information aus den Meldungen ermöglicht die Automatisation der nachfolgenden Schritte.
Als Beispiel: In einem Fall wird kein Rechtsvorschlag erhoben und es kommt zur Lohnpfändung. Über eSchKG 2.0 wird dieser Fall automatisch abgewickelt. Jede Meldung löst den nächsten Schritt aus. Nur Zahlungseingänge beim Gläubiger müssen eingelesen und dem Amt gemeldet werden.
Der Meldungsaustausch vereinfacht also spürbar den Arbeitsprozess zwischen Gläubiger und Betreibungsamt. Um das Rationalisierungspotential zu nutzen, liegt es im Interesse beider Parteien, dass die neue Technologie auch genutzt wird.
Wie kommt ein Unternehmen zu eSchKG?
Der lange Weg mit eigener Software-Installation: Um mit dem Betreibungsamt Daten austauschen zu können, muss eine Firma Teil des eSchKG Verbunds werden. Dafür müssen technische und administrative Bedingungen erfüllt werden. Die Prozessphasen sind im „Orange Book“ der vier Handbücher zu eSchKG beschrieben: Quelle
Aus der Erfahrung dauert dieser Prozess sechs Monate oder länger…
Der kurze Weg ohne technische Installation:
Collecta AG bietet eine Lösung, die Firmen ermöglicht, innert kurzer Zeit über eSchKG 2.0 zu arbeiten. Die Lösung Collecta-eSchKG-Services ermöglicht Unternehmen und Dritten den Zugang zu eSchKG 2.0. Dabei werden die Firmen unter eigener eSchKG-Nummer aktiv.
Das Vorgehen ist einfach. Collecta meldet die Firma (oder öffentliche Institution, Ämter, Dritte) beim Bund als eSchKG-Kunde an. Die Firma erhält eine eigene eSchKG-Nummer und handelt in eigenem Namen gegenüber den Betreibungsämtern. Die Nutzung von eSchKG erfolgt über die Collecta-Online-Plattform. Somit kann eine Firma eSchKG 2.0 ohne technischen Anpassungen oder Installationen nutzen und erspart sich den langwierigen Prozess, eSchKG-tauglich zu werden.
Lohnenswert ab 50 Betreibungen pro Jahr
Die Collecta-Lösung lohnt sich bereits ab 50 Betreibungen pro Jahr. Die Plattform ist für grosse wie kleine Datenmengen konfigurierbar. Die Übertragung erfolgt über eine Excel-Schnittstelle, die für jeden Kunden (Firma) individuell definiert wird.
Erste Kunden werden ab August 2015 die Collecta-Plattform nutzen und den Betreibungsprozess elektronisch abwickeln. Im Bereich von Betreibungsauszügen kommuniziert Collecta bereits seit letztem Jahr mit vielen Ämtern auf elektronischem Weg. In Anbetracht der E-Government-Strategie des Bundes ist es wünschenswert, dass die Zahl der Nutzer weiterhin zunimmt.
Ohne Risiko Fall im Simulator testen
Collecta-eSchKG-Services kann direkt in der Simulation getestet werden. Ein Fall kann mit Testdaten oder echten Daten von der Eröffnung einer Betreibung bis zum Ende, d.h. Zahlung oder Verlustschein durchgespielt werden.
Kunden haben zudem die Möglichkeit, einen Zugang zum Simulator zu bestellen und diesen für Schulungszwecke zu nutzen.
Kurzfassung: Was ist eSchKG?
Unter der Bezeichnung eSchKG hat das Bundesamt für Justiz in Zusammenarbeit mit Partnern aus Verwaltung und Privatwirtschaft einen Standard für den Austausch von Geschäftsdaten im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen entwickelt. eSchKG spezifiziert eine Geschäftsarchitektur, ein XML Datenmodell und legt Regeln für die Datenübertragung innerhalb des eSchKG Verbunds fest.
Weitere Informationen zu
Collecta eSchKG Services
eSchKG-Seite des Bundes