10 Tipps zur Betreibung

  1. Drei Mahnungen versenden
    Mahnen Sie drei Mal, bevor Sie betreiben:
    1) Zahlungserinnerung
    2) Zahlungsaufforderung
    3) Letzte Mahnung und Betreibungsandrohung
  2. Anruf genügt
    Reagiert Ihr Schuldner/in nicht auf die Mahnungen, rufen Sie ihn/sie an. Fragen Sie den Kunden/in nach dem Grund, weshalb er/sie nicht zahlt. Vielleicht können Sie sich auf eine Zahlung in Raten oder eine verlängerte Frist einigen (schriftlich festhalten). Eine friedliche Lösung dient der langfristigen Kundenbeziehung und ist mit weniger Aufwand verbunden als der Gang zum Betreibungsamt.
  3. Bonitätsprüfung
    Klären Sie im Vorfeld ab, ob sich eine Betreibung lohnt, denn Sie als Gläubiger/in müssen die Gebühren im Voraus bezahlen (siehe unten). Informieren Sie sich anhand einer Bonitätsprüfung über die Zahlungsfähigkeit des Schuldners/in oder anhand eines Betreibungs-Checks über Gebühren, Dauer und Vorgehen im Betreibungsfall.
  4. Gebühren im Voraus
    Im Verlauf eines Betreibungsprozesses geschieht nichts ohne Vorauskasse. Das Betreibungsamt handelt nur, wenn gewährleistet ist, dass die Kosten für die Umtriebe gedeckt sind. Während die Gebühren für das Einleiten einer Betreibung von CHF 17.- bis CHF 410.- noch moderat sind, kann die Vorauszahlung für die Konkurseröffnung einige Tausend Franken betragen.
  5. Erst bei Beträgen über CHF 500.- betreiben
    Bei Beträgen unter CHF 500.- lohnt sich in der Regel die Betreibung nur bei sehr guter Bonität des Schuldners.
  6. Beweismittel
    Der Betreibungsprozess, bzw. das rechtliche Inkasso stellt ein juristisches Verfahren dar. Deswegen sind Beweismittel unerlässlich. Stellen Sie sicher, dass Sie über entsprechende Beweismittel wie Verträge, Bestellungen, Lieferscheine, Mitteilungen des Schuldners/in, Schuldanerkennung, usw. in schriftlicher Form verfügen.
  7. Korrektes Betreibungsbegehren
    Füllen Sie das Betreibungsbegehren richtig aus. Oft wird das falsche, bzw. nicht für den Schuldner/in zuständige Betreibungsamt eingesetzt. In diesem Fall wird das Betreibungsbegehren kostenpflichtig zurückgewiesen.
  8. Zuständiges Betreibungsamt herausfinden
    In der Schweiz gibt es ungefähr 700 Betreibungsämter. Das zuständige Betreibungsamt befindet sich bei Privatpersonen am Wohnort des Schuldners/in, bei Unternehmen am im Handelsregister eingetragenen Firmensitz. Überprüfen Sie deshalb die aktuelle Adresse des Schuldners/in. Das zuständige Betreibungsamt finden Sie z.B. unter www.betreibungsschalter-plus.ch oder www.betreibungsschalter.ch.
  9. Zeit ist Geld
    Im Mahn- und Betreibungsprozess ist Zeit ein kritischer Erfolgsfaktor. Leiten Sie sofort nach Ablauf von Fristen den nächsten Schritt ein und warten Sie nicht zu. Denn wenn die Finanzlage Ihres Schuldners/in kritisch ist, wird diese mit Zuwarten meist noch schlechter.
  10. Falls es komplex wird
    Eine Betreibung einleiten ist (relativ) einfach, die Fortsetzung kann sich schwieriger gestalten, insbesondere im Konkursfall. Der Konkurs wird über Unternehmen eröffnet, die im Handelsregister eingetragen sind. Je nach Struktur des Unternehmens, d.h. Filialen, Zweigniederlassungen, usw. kann ein Konkursverfahren komplex und mit entsprechenden Kosten verbunden sein. Deshalb prüfen Sie nochmals vor Stellen des Konkursbegehrens: Erfolgsaussichten, Dauer und Kosten des Verfahrens. Lassen Sie sich von einem Experten beraten oder ziehen Sie einen Rechtsanwalt hinzu. Eine Fallbeurteilung und kostengünstige Erstabklärung ist über www.betreibungsschalter-plus.ch möglich.